Zum Schutz der Verbraucher werden unter anderem die Anrufkosten für 0190er und 0900er Nummern auf maximal zwei Euro pro
Minute begrenzt. Ausserdem werden solche teuren Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt. Die Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, den Preis vor Beginn
der Verbindung anzugeben. Diese Pflicht gilt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Mehrwertdienstleistungen im Mobilfunk.
Der Telekommunikationsexperte der SPD,
Hubertus Heil, betonte, dieses Gesetz mache "den Weg frei für mehr Verbraucherschutz" und beuge "Abzocke und Missbrauch" vor. Gleichzeitig erreiche man mit dem
Gesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher einerseits und denen der Dienstleister andererseits. Mehrheitlich seien die Anbieter solcher Nummern durchaus
seriös. Den unseriösen Anbietern drohe künftig im Falle eines Missbrauchs solcher Rufnummern eine Strafe von 100.000 Euro.
Die Opposition forderte Nachbesserung: Nach Ansicht
von Marita Sehn (FDP) muss die Strafe bei Missbrauch auf 500.000 Euro angehoben werden. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU, Ursula Heinen, forderte unter anderem ein
Inkassoverbot, wenn Anbieter unseriöser Dienste von den Kunden Geld einfordern.
Bekämpft wird auch der Missbrauch von so genannten Dialern die sich bislang oft vom
Nutzer unbemerkt im Computer installieren und teure 0190-Nummern einwählen konnten. Vorgesehen ist künftig eine Registrierpflicht für solche Programme. Das Gesetz bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates, es soll im Juli in Kraft treten.